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Zürich Obergericht Zivilkammern 23.09.2016 RE160007

23 settembre 2016·Deutsch·Zurigo·Obergericht Zivilkammern·PDF·247 parole·~1 min·5

Riassunto

Abänderung Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege)

Testo integrale

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: RE160007-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE160034-O

Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch Beschluss vom 23. September 2016

in Sachen

A._____, Gesuchsteller und Beschwerdeführer

vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____

gegen

Kanton Zürich, Beschwerdegegner

vertreten durch Bezirksgericht Uster, Einzelgericht im summarischen Verfahren

betreffend Abänderung Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 26. Mai 2016 (EE160016-I)

- 2 - Erwägungen: Da die Vorinstanz vorliegend das Gesuch des Gesuchstellers und Beschwerdeführers (nachfolgend Gesuchsteller) um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen hat und die vom Gesuchsteller dagegen erhobene Beschwerde von der Beurteilung der in der Hauptsache angehobenen Berufung abhängt (Parallelverfahren Geschäfts-Nr. LE160034), erscheint es zweckmässig, das Beschwerdeverfahren mit dem Berufungsverfahren zu vereinigen (Art. 125 lit. c ZPO). Das Beschwerdeverfahren ist als dadurch erledigt abzuschreiben (Art. 242 ZPO). Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160034 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160034 sowie zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE160034.

Zürich, 23. September 2016

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Die Gerichtsschreiberin:

lic. iur. P. Knoblauch

versandt am: mc

Beschluss vom 23. September 2016 Erwägungen: Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160034 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160034 sowie zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE160034.

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