Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RE110007-O/U.doc damit vereinigt Geschäfts-Nr. LE110020
Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Dr. G. Pfister und Oberrichterin Dr. D. Scherrer sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. G. Ramer Jenny Beschluss vom 1. Oktober 2011
in Sachen
A._____, Klägerin und Beschwerdeführerin
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____
gegen
B._____, Beklagter und Beschwerdegegner
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz (Prozesskostenvorschuss), unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Hinwil vom 24. Januar 2011 (EE100039)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RE110007 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE110020 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung in die Akten des Prozesses LE110020.
Zürich, 1. Oktober 2011
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic.iur. G. Ramer Jenny
versandt am: se
Beschluss vom 1. Oktober 2011 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren Geschäfts-Nr. RE110007 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE110020 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung in die Akten des Prozesses LE110020.