Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RB180016-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LB180016-O
Mitwirkend: Oberrichterinnen Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Dr. D. Scherrer und Dr. S. Janssen sowie Gerichtsschreiber lic. iur. M. Hochuli Beschluss vom 12. Juni 2018
in Sachen
A._____, Klägerin und Beschwerdeführerin
gegen
Kanton Zürich, Beschwerdegegner
vertreten durch Bezirksgericht Zürich
betreffend Forderung (unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen eine Verfügung des Bezirksgerichtes Zürich, 2. Abteilung, vom 6. April 2018 (CP160090-L)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LB180016-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LB180016-O.
Zürich, 12. Juni 2018
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. M. Hochuli
versandt am: sf
Beschluss vom 12. Juni 2018 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LB180016-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LB180016-O.