Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: PC120012-O/U, vereinigt mit PC120011
Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, lic. iur. M. Spahn und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. Ch. Bas-Baumann Beschluss vom 14. März 2012
in Sachen
A._____, Revisionsklägerin und Beschwerdeführerin
gegen
B._____, Revisionsbeklagter und Beschwerdegegner
betreffend Revision des Urteils betreffend Kinderunterhalt (Nichteintreten) Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 25. Januar 2012 (BR120002)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren PC120011 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung in das Beschwerdeverfahren PC120011.
Zürich, 14. März 2012
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. Ch. Bas-Baumann
versandt am: ss
Beschluss vom 14. März 2012 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Verfahren wird mit dem Beschwerdeverfahren PC120011 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung in das Beschwerdeverfahren PC120011.