Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: NC190003-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. NC200001-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. D. Scherrer, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. S. Janssen und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi Beschluss vom 28. Februar 2020
in Sachen
A._____, Massnahmekläger und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwalt X._____
gegen
B._____, Massnahmebeklagter und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Y._____
betreffend Unterhalt Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 24. April 2019 (FP180010-I)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. NC200001 vereinigt, unter jener Prozessnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren NC200001.
Zürich, 28. Februar 2020
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. L. Stünzi
versandt am: am
Beschluss vom 28. Februar 2020 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. NC200001 vereinigt, unter jener Prozessnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren NC200001.