Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr. LQ110006-O/U
Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Ersatzoberrichter Dr. S. Mazan sowie Gerichtsschreiber lic. iur. S. Clausen
Beschluss vom 20. Dezember 2012
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin und Rekurrentin
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____ substituiert durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
gegen
B._____, Gesuchsteller und Rekursgegner
vertreten durch Rechtsanwalt MLaw … Z._____
betreffend vorsorgliche Massnahmen (Unterhaltsbeiträge, Edition) Rekurs gegen eine Verfügung des Einzelrichters im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 21. Dezember 2010 (FE100157)
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Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100103 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das vorliegende Rekursverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100103 und an die Obergerichtskasse. Zürich, 20. Dezember 2012 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. S. Clausen versandt am: mc
Beschluss vom 20. Dezember 2012 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100103 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100103 und an die Obergerichtskasse. Zürich, 20. Dezember 2012