Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr. LQ100052-O/U I. Zivilkammer
Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Ersatzoberrichterin lic. iur. R. Blesi sowie der Gerichtsschreiber lic. iur. S. Clausen
Beschluss vom 6. Juli 2012
in Sachen
A._____, Gesuchsteller und Rekurrent vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchstellerin und Rekursgegnerin vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend vorsorgliche Massnahmen (Mitwirkung) Rekurs gegen eine Verfügung des Einzelrichters im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Meilen vom 20. Juli 2010 (FE080207)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das vorliegende Rekursverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100051 und an die Obergerichtskasse. Zürich, 6. Juli 2012 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH I. Zivilkammer Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. S. Clausen
versandt am: ss
Beschluss vom 6. Juli 2012 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Rekursverfahren wird mit dem Rekursverfahren LQ100051 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Prozesses LQ100051 und an die Obergerichtskasse. Zürich, 6. Juli 2012