Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE170060-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE170059-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. S. Janssen und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch Beschluss vom 11. Dezember 2017
in Sachen
A._____, Gesuchsgegner, Erstberufungsbeklagter und Zweitberufungskläger
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X1._____, substituiert durch lic. iur. X2._____,
gegen
B._____, Gesuchstellerin, Erstberufungsklägerin und Zweitberufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz Berufungen gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Hinwil vom 30. Juni 2017 (EE170028-E)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE170059 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE170059.
Zürich, 11. Dezember 2017
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. P. Knoblauch
versandt am: mc
Beschluss vom 11. Dezember 2017 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren LE170059 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE170059.