Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE160080-O/U; vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE160079
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter Dr. H.A. Müller und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiber lic. iur. L. Casicaro Beschluss vom 5. April 2017
in Sachen
A._____, Gesuchsgegnerin und Berufungsklägerin resp. -beklagte
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, , Gesuchsteller und Berufungsbeklagter resp. -kläger
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Dielsdorf vom 14. Dezember 2016 (EE160019-D)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160080 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160079 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160080 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Die Akten des vorliegenden Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160080 werden als Urk. 96/80-88 zu den Akten des Berufungsverfahrens Geschäfts- Nr. LE160079 genommen. 4. Schriftliche Mitteilung im Verfahren Geschäfts-Nr. LE160079.
Zürich, 5. April 2017
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. L. Casciaro
versandt am: sf
Beschluss vom 5. April 2017 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160080 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160079 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160080 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Die Akten des vorliegenden Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160080 werden als Urk. 96/80-88 zu den Akten des Berufungsverfahrens Geschäfts-Nr. LE160079 genommen. 4. Schriftliche Mitteilung im Verfahren Geschäfts-Nr. LE160079.