Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE160075-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE160074
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. N.A. Gerber Beschluss vom 6. März 2017
in Sachen
A._____, Gesuchsgegnerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchsteller und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
sowie
1. C._____, 2. D._____,, Verfahrensbeteiligte
- 2 - 1, 2 vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Z._____,
betreffend Abänderung Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Hinwil vom 11. November 2016 (EE160044-E)
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Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160074 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE160074 sowie an die Obergerichtskasse.
Zürich, 6. März 2017
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. N.A. Gerber versandt am:
Beschluss vom 6. März 2017 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE160074 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren LE160074 sowie an die Obergerichtskasse.