Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE130029-O/U damit vereinigt Geschäfts-Nr. LE130028
Mitwirkend: Oberrichter Dr. M. Kriech, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. J. Freiburghaus Beschluss vom 25. November 2013
in Sachen
A._____, Gesuchsgegnerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchsteller und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____
betreffend Eheschutz (Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge) Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 3. Abteilung, vom 21. März 2013 (EE120337-L)
- 2 - ---------------------------------------------------- Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130028 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung in das Berufungsverfahren LE130028.
Zürich, 25. November 2013
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. J. Freiburghaus
versandt am: se
Beschluss vom 25. November 2013 ---------------------------------------------------- Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE130028 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung in das Berufungsverfahren LE130028.