Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE120012-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE120008
Mitwirkend: der Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, die Oberrichterinnen Dr. M. Schaffitz und Dr. D. Scherrer sowie der Gerichtsschreiber lic. iur. G. Kenny Beschluss vom 1. November 2012
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz (Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge) Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 3. Abteilung, vom 17. Januar 2012 (EE110289)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120012 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120008 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120008.
Zürich, 1. November 2012
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. G. Kenny
versandt am: se
Beschluss vom 1. November 2012 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120012 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120008 vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120008.