Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE120002-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE120001
Mitwirkend: Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Ersatzoberrichterin lic. iur. R. Blesi Keller sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Kunz Bucheli Beschluss vom 19. September 2012
in Sachen
A._____, Klägerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. X._____
gegen
B._____, Beklagter und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____
betreffend Eheschutz (Unterhaltsbeiträge) Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 22. Dezember 2011 (EE110096-I)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120002 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120001 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120002 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE120001.
Zürich, 19. September 2012
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. P. Kunz Bucheli
versandt am: se
Beschluss vom 19. September 2012 Es wird beschlossen: 1. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120002 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120001 vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE120002 wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung zu den Akten des Prozesses Geschäfts-Nr. LE120001.