Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
LC120031-O/U
Mitwirkend: die Oberrichter Dr. R. Klopfer, Vorsitzender, und Dr. G. Pfister, Ersatzoberrichterin lic. iur. R. Blesi sowie Gerichtsschreiber lic. iur. G. Kenny Beschluss vom 26. November 2012
in Sachen
A._____, Gesuchsteller und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____
gegen
B._____, Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte
vertreten durch Beiständin Y._____ vertreten durch Rechtsanwältin Z._____
betreffend Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im ordentlichen Verfahren am Bezirksgericht Uster vom 22. Juni 2012 (FE080172)
Es wird beschlossen:
- 2 - 1. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC120031 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC120030 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren LC120030 sowie an die Obergerichtskasse.
Zürich, 26. November 2012
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. G. Kenny
versandt am: ss
Beschluss vom 26. November 2012 Es wird beschlossen: 1. Das Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC120031 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LC120030 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren LC120030 sowie an die Obergerichtskasse.