KGE (Zivilgerichtshof I) vom 29. Juni 2006 i.S. X. c. Y. Kauf eines Gebrauchtwagens: Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache (Art. 197 OR). – Verhältnis der vertraglichen Wegbedingung der Gewährleistung und gleichzeitiger Zusicherungen (E. 3a/aa); – Rechtliche Bedeutung der Vertragsklausel «Motorfahrzeugkontrolle frisch» (E. 3a/bb). Vente d’une voiture d’occasion: garantie en raison des défauts de la chose (art. 197 CO). – Relation entre la clause contractuelle d’exclusion de la garantie et les assurances données simultanément (consid. 3a/aa). – Signification juridique de la clause contractuelle «récente expertise officielle du véhicule» (consid. 3a/bb). Sachverhalt (gekürzt) A. Y. bot im Mai 2003 einen älteren VW-Bus zum Verkauf an. X. war an einem Kauf interessiert, wollte jedoch vorgängig eine Ankaufsprüfung durch den TCS vornehmen lassen. Y. erachtete eine solche als nicht notwendig, weil das Fahrzeug ohnehin überprüft werde. Er liess in der Folge das Fahrzeug in der Garage A. auf seinen Allgemeinzustand prüfen und erteilte darauf dem Garagisten B. den Auftrag, die festgestellten Mängel (Auspuff gerissen, Alternatorhalter gerissen, Kat. fehlt, Wasserschlauch defekt) zu beheben, den Abgastest vorzunehmen und den Wagen bei der Motorfahrzeugkontrolle vorzuführen. B. brachte seiner Aussage nach einen Occasionskatalysator an, führte am 13. Juni 2003 den Abgastest durch, schweisste den Auspuff und machte «einfach alles», «um das Fahrzeug vorzuführen». Am 16. 261 ceg Texte tapé à la machine KGVS C1 05 132 ceg Texte tapé à la machine
Juni 2003 führte er den VW-Bus bei der Motorfahrzeugkontrolle in Visp vor. Der Prüfungsbericht des Strassenverkehrsamts vom 16. Juni 2003 bemängelte: Ölverlust des Getriebes, Auspuff: Verlust und Bremsscheiben vorne. Es wurde eine Anweisung A ausgestellt, wonach die Reparaturen sowie die Rückgabe des Rapports an die Dienststelle innert 20 Tagen zu erfolgen hatten und die 2. Prüfung durch einen von der Dienststelle anerkannten Betrieb vorgenommen werden konnte. B., Inhaber eines von der Dienststelle anerkannten Betriebes, bezeugte, die vom Strassenverkehrsamt festgestellten Mängel behoben zu haben. Er habe beim Auspuff Schrauben gewechselt und besser angezogen, bei den Bremsscheiben einen Rostrand abgeschliffen und das Getriebe gewaschen. Am 17. Juni 2003 unterzeichnete und stempelte er den Prüfungsbericht des Strassenverkehrsamts unter der Rubrik «Anweisungen A» und legte diesen der Behörde vor. Eine neuerliche Prüfung des Fahrzeugs durch die Motorfahrzeugkontrolle erfolgte nicht. B. Ebenfalls am 17. Juni 2003 unterzeichneten Y. und X. den Kaufvertrag. Auf dem Kaufvertragsformular, das Y. vor Ort handschriftlich ausfüllte, stehen neben der Fahrzeugbezeichnung und dem Kaufpreis, die gefahrenen km 103’958, die 1. Inverkehrssetzung 1. April 1988, das Ablieferungsdatum 17. Juni 2003, Abgastest «ja» und «MFK [Motorfahrzeugkontrolle] frisch 16.06.03» sowie unter Garantie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses «keine». Bei der in Klammern gesetzten Anmerkung «Billigstoccasion gemäss Ziff. 4.1. auf der Rückseite: ja nein» ist das jeweilige Feld leer. Der Kauf wurde Zug um Zug vollzogen: Der Verkäufer übergab den VW-Bus an den Käufer und dieser bezahlte den vereinbarten Kaufpreis von Fr. 5’500.–. Nur wenige Tage später zeigte der Käufer dem Verkäufer verschiedene Mängel an. Der Verkäufer holte das Fahrzeug ab und übergab es - angeblich nach Ausführung von Instandstellungsarbeiten - erneut dem Käufer. Nach dessen Feststellungen wurden die Mängel jedoch nicht behoben. Da der Verkäufer nicht bereit war, Reparaturen vornehmen zu lassen, liess der Käufer am 7. Juli 2003 beim technischen Zentrum des TCS in Ittigen am Fahrzeug einen Standard-Test durchführen, der folgende Mängel zeigte: Ölverlust des Getriebes im Bereich Ölzapfen, Getriebe unfachmännisch abgedichtet, Auspuff undicht und Bremsen sowie Radlagerspiel, Abgaswerte ausserhalb der Toleranzgrenze, Waschanlage, Wasserverlust der Kühlung, defekter Schlauch Klimaanlage, Rostschäden. Dieser Bericht wurde dem Verkäufer zugestellt und er wurde aufgefordert, 262