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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 23.07.2020 BEK 2020 88

23 luglio 2020·Deutsch·Svitto·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·279 parole·~1 min·3

Riassunto

Sistierung | Untersuchungsführung

Testo integrale

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Verfügung vom 23. Juli 2020 \n BEK 2020 88 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________ AG, Privatklägerin und Beschwerdeführerin,   gegen   Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, 8836 Bennau, Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Staatsanwalt B.________,      

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Sistierung

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Sistierungsverfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 3. Juni 2020, SUB 2020 66);- \n   \n   \n   \n hat der Kantonsgerichtsvizepräsident, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n - dass die kantonale Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 3. Juni 2020 im Strafverfahren gegen Unbekannt die Untersuchung sistierte; \n - dass die Geschädigte (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 5. Juni 2020 gegen die Sistierungsverfügung Beschwerde erhob mit dem Antrag, die Untersuchung bei Bekanntwerden neuer Anhaltspunkte für die Täterschaft fortzusetzen und zugleich einen erneuten versuchten Betrugsfall schilderte (KG-act. 1); \n - dass die kantonale Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. Juni 2020 die Untersuchung wieder an die Hand nahm (KG-act. 4); \n - dass die Wiederanhandnahmeverfügung vom 25. Juni 2020 der Beschwerdeführerin am 29. Juni 2020 weitergeleitet wurde mit dem Hinweis, das Verfahren werde ohne allfällige Gegenbemerkungen innert zehntägiger Frist ohne Kostenfolgen und ohne Entschädigungen als gegenstandslos abgeschrieben (KG-act. 5), und dass innert Frist keine Gegenbemerkungen erfolgten; \n - dass ausgangsgemäss die Kosten des Beschwerdeverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen sind und keine Parteientschädigung zuzusprechen sind; \n - dass die Abschreibung des Verfahrens gestützt auf

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