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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 01.12.2020 BEK 2020 124

1 dicembre 2020·Deutsch·Svitto·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·282 parole·~1 min·7

Riassunto

Nichtanhandnahme Strafverfahren | Kantonale Staatsanwaltschaft

Testo integrale

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Beschluss vom 1. Dezember 2020 \n BEK 2020 124 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann, Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n 1. A.________, 2. B.________, Privatkläger und Beschwerdeführer, gegen   1. C.________,  Beschuldigter und Beschwerdegegner, 2. Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,  Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,  vertreten durch Staatsanwalt D.________,

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Nichtanhandnahme Strafverfahren

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 28. Juli 2020, SUB 2020 370);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. A.________ wirft C.________ (die Strafanzeige vom 14. Oktober 2019 ergänzend) am 13. Juli 2020 vor, ausserdienstlich während der Monate März und April 2017 eine polizeiliche Überwachung seiner Person veranlasst zu haben (U-act. 8.1.001). Die kantonale Staatsanwaltschaft verfügte am 28. Juli 2020, keine Untersuchung durchzuführen, weil der beschuldigte C.________ lediglich einen Bericht zu Beobachtungen verlangt habe, welche von der Polizei angeordnet bereits durchgeführt worden seien. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte Aufträge zur Beobachtung erteilt oder E.________ bewogen habe, solche Beobachtungen anzuordnen. Gegen die Nichtanhandnahmeverfügung erhob A.________ in eigenem Namen und namens der B.________ rechtzeitig Beschwerde. Die Staatsanwaltschaft beantragte unter Verzicht auf Gegenbemerkungen, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 7). Der Beschuldigte liess sich nicht vernehmen. \n 2. Inwiefern die Beschwerdeführerin 2 durch die fraglichen polizeilichen Beobachtungen in ihren Rechten unmittelbar verletzt worden sein (

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