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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 27.04.2018 BEK 2018 40

27 aprile 2018·Deutsch·Svitto·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·363 parole·~2 min·1

Riassunto

Provisorische Rechtsöffnung | Rechtsöffnung provisorische

Testo integrale

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Verfügung vom 27. April 2018 \n BEK 2018 40 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer,   gegen   B.________ AG, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,      

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Provisorische Rechtsöffnung

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz vom 6. Februar 2018, ZES 2017 480);- \n   \n   \n   \n hat der Kantonsgerichtspräsident, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n - dass der Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz mit Verfügung vom 6. Februar 2018 der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. xx des Betreibungsamts Rothenthurm gegen den Gesuchsgegner die provisorische Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 6‘164.10 erteilte; \n - dass der Gesuchsgegner mit Eingabe vom 4. März 2018 (Postaufgabe: 6. März 2018), eingereicht beim Bezirksgericht Schwyz, wie folgt Beschwerde erhebt: \n Hiermit lege ich Beschwerde gegen die erlassene Verfügung vom 01. März 2018 ein. \n   \n Begründung: \n 1. Mein Gesundheitszustand ist noch sehr viel schlechter geworden als zu Beginn meiner Geschäftsaufgabe, was einen Spitalaufenthalt in Asien erforderlich gemacht hat. \n   \n 2. Das Spital Luzern hat auf Grund meines Gesundheitszustandes eine Operation abgelehnt weil es zu riskant erscheint. \n   \n 3. Ich bin immer noch der Meinung, dass das Retensionsverzeichnis nicht den tatsächlichen Wert meiner Garage wiederspiegelt, was durch [sic!] meine damals beigelegten Rechnungen beweisen. \n   \n 4. Ich auf Grund meines Gesundheitszustandes nicht genug Zeit bekomme, um mich mit den Schweizer rechtlichen Gesetzesgrundlagen beschäftigen kann und somit ich nicht die Möglichkeit habe, mich gegen die mir angelasteten Vorwürfe Stellung nehmen kann. \n   \n Ich bitte Sie daher, dass mir mehr Zeit eingeräumt wird um mich gegen die angestrebte Betreibung rechtlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu wehren. \n   \n   \n - dass die angefochtene Verfügung vom 6. Februar 2018 dem Gesuchsgegner nachweislich am 7. Februar 2018 zur Abholung auf der Poststelle gemeldet wurde (KG-act. 1/1), die Sendung gemäss

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