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Schwyz Kantonsgericht 2. Zivilkammer 27.03.2019 ZK2 2018 55

27 marzo 2019·Deutsch·Svitto·Kantonsgericht 2. Zivilkammer·HTML·378 parole·~2 min·2

Riassunto

Eheschutz | Eheschutzmassnahmen

Testo integrale

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Verfügung vom 27. März 2019 \n ZK2 2018 55 und 58 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann, Gerichtsschreiberin lic. iur. Cornelia Spörri-Kessler.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Gesuchstellerin, Berufungsführerin und Berufungsgegnerin vertreten durch Rechtsanwältin B.________,   gegen   C.________, Gesuchsgegner, Berufungsführer und Berufungsgegner, vertreten durch Rechtsanwalt D.________,      

\n \n \n \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Eheschutz

\n \n \n \n (Berufungen gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 4. Juli 2018, ZES 2017 258);- \n   \n   \n hat der Kantonsgerichtsvizepräsident, \n \n nachdem sich ergeben \n 1. a) Am 4. Juli 2018 verfügte der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe was folgt: \n 1. Es wird davon Vormerk genommen, dass die Parteien seit dem 5. Mai 2017 getrennt leben. \n   \n 2. Das gemeinsame Kind J.________, wird für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. \n   \n 3. Der Gesuchsgegner ist berechtigt, J.________ jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 18.00 Uhr bis Dienstagmorgen, 9.00 Uhr, und jährlich drei Wochen während den Schulferien auf eigene Kosten zu sich oder mit sich zu Besuch zu nehmen. \n  Die Gesuchstellerin hat dem Gesuchsgegner auf erstmaliges Verlangen alle nötigen Dokumente für die Ferien mit J.________ herauszugeben. Der Gesuchsgegner hat der Gesuchstellerin die ausgehändigten Dokumente nach den Ferien mit J.________ wieder zurückzugeben. \n   \n 4. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin mit Wirkung ab 1. Juni 2017 an den Unterhalt des gemeinsamen Sohnes J.________ monatlich im Voraus Fr. 2‘726.75 zu bezahlen. \n  Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung für den gemeinsamen Sohn J.________, zur Hälfte, soweit diese nicht durch Versicherungsleistungen oder Dritte gedeckt sind, mindestens aber in Höhe von Fr. 5‘250.00, zu übernehmen. \n   \n 5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin mit Wirkung ab 1. Juni 2017 an ihren Unterhalt monatlich im Voraus Fr. 1‘120.00 zu bezahlen. \n   \n 6. Das Motorfahrzeug Porsche 964 wird der Gesuchstellerin für die Dauer des Getrenntlebens zugewiesen. \n  Das Motorfahrzeug Range Rover wird dem Gesuchsgegner für die Dauer des Getrenntlebens zugewiesen. \n   \n 7. Dem Gesuchsgegner wird gestützt auf

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