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Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 17.11.2025 SCBES.2025.123

17 novembre 2025·Deutsch·Soletta·Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer·HTML·199 parole·~1 min·5

Riassunto

Betreibungen Nrn. [...], [...], [...], [...], [...] und [...]

Testo integrale

Aufsichtsbehörde für

Schuldbetreibung und Konkurs

Urteil vom 17. November 2025  

Es wirken mit:

Präsident Flückiger

Oberrichterin Kofmel   

Oberrichter Rauber

Gerichtsschreiber Isch

In Sachen

 A.___

Beschwerdeführer

gegen

Betreibungsamt Olten-Gösgen,

Beschwerdegegner

betreffend     Betreibungen Nrn. [...], [...], [...], [...], [...] und [...]

hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass

-       A.___ als Schuldner am 31. Oktober 2025 Beschwerde gegen die Betreibungen Nrn. [...], [...], [...], [...], [...] und [...] des Betreibungsamtes Olten-Gösgen erhebt und die Einstellung des Konkursverfahrens beantragt;

auf die Einholung einer Vernehmlassung des Betreibungsamtes verzichtet wird;

der Beschwerdeführer ausschliesslich die in Betreibung gesetzten Forderungen beanstandet;

weder das Betreibungsamt noch die Aufsichtsbehörde über Bestand oder Nichtbestand von Forderungen entscheiden können;

auf die Beschwerde demnach nicht einzutreten ist;

das Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist;

die Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG);

erkannt:

1.    Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.    Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Der Präsident                                                                    Der Gerichtsschreiber

Flückiger                                                                           Isch

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