© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/1 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: AK.2007.194 Stelle: Kantonsgericht Rubrik: Strafkammer und Anklagekammer Publikationsdatum: 23.08.2007 Entscheiddatum: 23.08.2007 Entscheid Anklagekammer, 23.08.2007 Art. 168 StP (sGS 962.1). Bei Ereignissen mit schwerwiegenden Folgen ist grundsätzlich eine Strafuntersuchung zu eröffnen, wenn nach ersten Ablärungen strafbare Handlungen nicht ausgeschlossen werden können (Ergänzung der Rechtsprechung gemäss GVP 1988 Nr. 74) (Anklagekammer, 23. August 2007, AK.2007.194). Aus den Erwägungen: Ein junger Mann wurde schwer verletzt an einer Bahnlinie gefunden. Die Fundstelle liegt im Bereich einer gegen das Bahntrassee steil abfallenden rund 20 Meter hohen Böschung. Der Verletzte wurde vorerst in ein Regionalspital und später in ein Paraplegikerzentrum überführt. Die Staatsanwaltschaft trat auf eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestützt auf Art. 168 StP nicht ein, weil keine konkreten Hinweise auf ein Verschulden einer Drittperson am Absturz des jungen Mannes vorlägen, weshalb von einem Unfall und nicht von einer strafbaren Handlung auszugehen sei. Auf seine Beschwerde hin hob die Anklagekammer die Nichteintretensverfügung auf. Aus den Erwägungen: 4. Bei möglichen Delikten mit schwerwiegendem Ausgang ist grundsätzlich die Eröffnung einer Untersuchung angezeigt. Bei gravierenden Folgen besteht ein erhöhter und umfassender Abklärungsbedarf, welcher die Führung von eingehenden Ermittlungen bedingt und nicht mit einem Nichteintretensentscheid erledigt werden kann. So kann insbesondere nicht einfach passiv zugewartet werden, bis sich allfällige weitere Hinweise für ein strafbares Verhalten ergeben, vielmehr sind die erforderlichen und möglichen Untersuchungshandlungen aktiv vorzunehmen. .....
Publikationsplattform St.Galler Gerichte Entscheid Anklagekammer, 23.08.2007 Art. 168 StP (sGS 962.1). Bei Ereignissen mit schwerwiegenden Folgen ist grundsätzlich eine Strafuntersuchung zu eröffnen, wenn nach ersten Ablärungen strafbare Handlungen nicht ausgeschlossen werden können (Ergänzung der Rechtsprechung gemäss GVP 1988 Nr. 74) (Anklagekammer, 23. August 2007, AK.2007.194).
2025-07-19T16:18:19+0200 "9001 St.Gallen" Publikationsplattform Kanton St.Gallen