Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 2009/10 Nr. 8
1 luglio 2016·Deutsch·Obvaldo·OW_VG·HTML·2
Riassunto
VVGE 2009/10 Nr. 8, S. 28: Art. 30 Abs. 1 ZGB Änderung des Familiennamens; wurden die familiären Verhältnisse durch eine frühere Namensänderung kaschiert, tritt bei erneuter Namensänderung die Kennzeichnungsfunktion in den Vordergrund und
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