Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 2001/02 Nr. 16
1 luglio 2016·Deutsch·Obvaldo·OW_VG·HTML·3
Riassunto
VVGE 2001/02 Nr. 16, S. 50: Art. 36 Abs. 2 BauG Bei mehreren Anbauten an eine Hauptbaute darf die Gesamtfläche aller Anbauten zusammen nicht mehr als 80 m2 betragen. Bei der Berechnung der massgebenden Grundfläche dürfen unterirdische Auss
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