Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 1991/92 Nr. 10
1 luglio 2016·Deutsch·Obvaldo·OW_VG·HTML·2
Riassunto
VVGE 1991/92 Nr. 10, S. 41: Art. 15 Abs. 1 GebOStV. Im Fall eines Abschreibungsentscheides ist vom Prinzip des Obsiegens/Unterliegens auszugehen. Die Partei, die eine Beschwerde zurückzieht, gilt in der Regel als unterliegende Partei und h
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