Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 1981/82 Nr. 6
1 luglio 2016·Deutsch·Obvaldo·OW_VG·HTML·3
Riassunto
VVGE 1981/82 Nr. 6, S. 9: Art. 30 ZGB. Nicht nur den ausserhalb einer Ehe geborenen Kindern sondern auch ihrer mit dem Vater dieser Kinder zusammenlebenden Mutter kann eine Namensänderung bewilligt werden, wenn eine Heirat nicht möglich is
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