Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 1971/75 Nr. 80
1 luglio 2016·Deutsch·Obvaldo·OW_VG·HTML·3
Riassunto
VVGE 1971/75 Nr. 80, S. 91: Art. 18 BauG. Hinterfüllte Mauern gelten grundsätzlich als Terrainveränderung und haben den Grenzabstand zu wahren. In ganz steilem Gelände sind Stützmauern an der Grenze denkbar, doch soll in jedem Fall eine na
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