Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 1971/75 Nr. 34
1 luglio 2016·Deutsch·Obvaldo·OW_VG·HTML·2
Riassunto
VVGE 1971/75 Nr. 34, S. 31: Art. 85 Abs. 2 KV. Die Rechnungsprüfungskommission ist ein eigenständiges Organ der Gemeinde und gegenüber der Gemeindeversammlung Rechenschaft schuldig; ihre Tätigkeit übt sie unabhängig und unbeeinflusst aus.
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