Obwalden Gerichts- und Verwaltungsentscheide (OGVE) 17.04.2020 (publiziert) OGVE-2016-17-56.htm#
17 aprile 2020·Deutsch·Obvaldo·OW_VB·HTML·2
Riassunto
OGVE 2016/17 Nr. 56 Art. 67 Abs. 1 StVG, Art. 15 VwVV Beschwerden sind in der Amtssprache, im Kanton Obwalden in deutscher Sprache, abzugeben. In französischer Sprache abgefasste Beschwerden sind grundsätzlich zur Übersetzung zurückzuweise
Testo integrale