Obwalden Gerichts- und Verwaltungsentscheide (OGVE) 27.07.2017 (publiziert) OGVE-2014-15-10.htm#
27 luglio 2017·Deutsch·Obvaldo·OW_VB·HTML·1
Riassunto
OGVE 2014/15 Nr. 10 Art. 46 und Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG Hat der Schuldner seinen Wohnsitz aufgegeben und keinen neuen Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, so kann die Betreibung am letzten Wohnsitz eingeleitet werden, sofern dem Gläubi
Testo integrale