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Luzern Regierungsrat 17.10.1997 RRE Nr. 2323 (1997 III Nr. 11)

17 ottobre 1997·Deutsch·Lucerna·Regierungsrat·HTML·133 parole·~1 min·2

Riassunto

Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Gewässer. §§ 37 Absatz 1 sowie 44 Absätze 1 und 3 WBG; § 1 Absatz 1 GSsoeG. Die Gebühren für die Sondernutzung der öffentlichen Gewässer werden im Gebührentarif für die Sondernutzung der öffentlichen Gewässer geregelt. Die Sondernutzungsgebühr besteht aus einer Grundgebühr und einem Zuschlag (§ 1 Abs. 1 des Gebührentarifs). Sie ist für die Inanspruchnahme eines öffentlichen Gewässers durch Bauten und Anlagen aller Art geschuldet, und zwar unabhängig davon, ob die Bewilligung nach § 37 Absatz 1 WBG erteilt oder nach § 44 Absatz 1 WBGerneuert wird oder ob die Baute oder Anlage nach § 44 Absatz 3 WBG auf Zusehen hin geduldet wird. Entscheidend ist einzig, dass durch eine Baute oder Anlage öffentliches Gewässer beansprucht wird. | Wasserbau

Testo integrale

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Regierungsrat Abteilung: - Rechtsgebiet: Wasserbau Entscheiddatum: 17.10.1997 Fallnummer: RRE Nr. 2323 LGVE: 1997 III Nr. 11 Leitsatz: Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Gewässer. §§ 37 Absatz 1 sowie 44 Absätze 1 und 3 WBG; § 1 Absatz 1 GSsoeG. Die Gebühren für die Sondernutzung der öffentlichen Gewässer werden im Gebührentarif für die Sondernutzung der öffentlichen Gewässer geregelt. Die Sondernutzungsgebühr besteht aus einer Grundgebühr und einem Zuschlag (§ 1 Abs. 1 des Gebührentarifs). Sie ist für die Inanspruchnahme eines öffentlichen Gewässers durch Bauten und Anlagen aller Art geschuldet, und zwar unabhängig davon, ob die Bewilligung nach § 37 Absatz 1 WBG erteilt oder nach § 44 Absatz 1 WBGerneuert wird oder ob die Baute oder Anlage nach § 44 Absatz 3 WBG auf Zusehen hin geduldet wird. Entscheidend ist einzig, dass durch eine Baute oder Anlage öffentliches Gewässer beansprucht wird. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid:

RRE Nr. 2323 — Luzern Regierungsrat 17.10.1997 RRE Nr. 2323 (1997 III Nr. 11) — Swissrulings