Rechtsprechung Luzern
Instanz: Obergericht Abteilung: Kriminal- und Anklagekommission Rechtsgebiet: Strafprozessrecht Entscheiddatum: 23.08.1994 Fallnummer: OG 1994 66 LGVE: 1994 I Nr. 66 Leitsatz: § 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht.
Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: