Rechtsprechung Luzern
Instanz: Obergericht Abteilung: Kriminal- und Anklagekommission Rechtsgebiet: Strafprozessrecht Entscheiddatum: 13.07.2001 Fallnummer: KA 01 59 LGVE: 2001 I Nr. 59 Leitsatz: §§ 114 f. StPO; Art. 58 StGB. Für die Beschlagnahme wegen möglicher Sicherungseinziehung kommt es nicht darauf an, in wessen Eigentum die allenfalls einzuziehende Sache steht (Stratenwerth Günter, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil II, Bern 1989, § 14 N 36). Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: