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Luzern Aufsichtsbehörden und Kommissionen 27.09.1994 OG 1995 48 (1995 I Nr. 48)

27 settembre 1994·Deutsch·Lucerna·Aufsichtsbehörden und Kommissionen·HTML·49 parole·~1 min·1

Riassunto

§ 12 Abs. 1 AnwG. Unbefugtes Führen eines Titels durch einen Rechtsanwalt ist geeignet, dem Ansehen und der Würde des Anwaltsstandes zu schaden, auch wenn der Anwalt diesen nicht in beruflicher Funktion verwendet. | Anwaltsrecht

Testo integrale

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Aufsichtsbehörden und Kommissionen Abteilung: Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte Rechtsgebiet: Anwaltsrecht Entscheiddatum: 27.09.1994 Fallnummer: OG 1995 48 LGVE: 1995 I Nr. 48 Leitsatz: § 12 Abs. 1 AnwG. Unbefugtes Führen eines Titels durch einen Rechtsanwalt ist geeignet, dem Ansehen und der Würde des Anwaltsstandes zu schaden, auch wenn der Anwalt diesen nicht in beruflicher Funktion verwendet.

Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid:

OG 1995 48 — Luzern Aufsichtsbehörden und Kommissionen 27.09.1994 OG 1995 48 (1995 I Nr. 48) — Swissrulings