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Luzern Aufsichtsbehörden und Kommissionen 19.07.1994 OG 1994 28 (1994 I Nr. 28)

19 luglio 1994·Deutsch·Lucerna·Aufsichtsbehörden und Kommissionen·HTML·159 parole·~1 min·2

Riassunto

§ 12 Abs. 1 AnwG. Die Aufnahme eines Darlehens bei einem Klienten verstösst gegen das Gebot der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts. | Anwaltsrecht

Testo integrale

Rechtsprechung Luzern

Instanz: Aufsichtsbehörden und Kommissionen Abteilung: Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte Rechtsgebiet: Anwaltsrecht Entscheiddatum: 19.07.1994 Fallnummer: OG 1994 28 LGVE: 1994 I Nr. 28 Leitsatz: § 12 Abs. 1 AnwG. Die Aufnahme eines Darlehens bei einem Klienten verstösst gegen das Gebot der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: Die Aufnahme eines Darlehens bei einem Klienten durch den Anwalt beeinträchtigt dessen wirtschaftliche Unabhängigkeit. Der Anwalt soll seine eigenen Interessen nicht derart mit denjenigen seines Klienten verknüpfen, dass er diese nicht mehr losgelöst von jenen vertreten kann und Gefahr läuft, bei Zielkonflikten die eigenen Interessen vor diejenigen seines Mandanten zu stellen (Sterchi Martin, Komm. zum bernischen Fürsprecher-Gesetz, Bern 1992, N 5b zu Art. 9 und N 3 zu Art. 13). Dadurch, dass der Beschwerdegegner für C. als Anwalt tätig war und während der Dauer des Mandatsverhältnisses bei ihm zwei Darlehen in der Höhe von insgesamt Fr. 175000.- aufnahm, hat er sich der Gefahr einer Interessenkollision ausgesetzt und gegen das in Ziff. I/1 der Standesregeln des Luzerner Anwaltsverbandes verankerte Gebot der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts verstossen.

OG 1994 28 — Luzern Aufsichtsbehörden und Kommissionen 19.07.1994 OG 1994 28 (1994 I Nr. 28) — Swissrulings