Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht
vom 13. Februar 2019 (720 18 202 / 39) ____________________________________________________________________
Invalidenversicherung
Wahl der Gutachterstelle über die Plattform SuisseMED@P; Ausstandsbegehren gegen Institution und Gutachter
Besetzung Präsidentin Eva Meuli, Gerichtsschreiberin Christina Markiewicz
Parteien A.____, Beschwerdeführer, vertreten durch Dr. Michael Kull, Advokat, Marktplatz 18, 4001 Basel
gegen
IV-Stelle Basel-Landschaft, Hauptstrasse 109, 4102 Binningen, Beschwerdegegnerin
Betreff Gutachten
A. Der 1971 geborene A.____ bezog ab 1. März 2003 zunächst eine halbe und mit Wirkung ab 1. Januar 2004 eine Dreiviertelsrente. Am 12. Februar 2012 leitete die IV-Stelle Basel- Landschaft ein Revisionsverfahren von Amtes wegen ein. Gestützt auf das Gutachten der Ärztlichen Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) vom 19. März 2013 hob die IV-Stelle die Invalidenrente bei einem IV-Grad von 8 % mit Verfügung vom 23. September 2013 auf. Am 18. Dezember 2013 meldete sich A.____ bei der IV-Stelle erneut zum Bezug einer Invalidenrente an. Die IV- Stelle kam zum Schluss, dass eine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes mit den