A. Entscheide des Reqierunqsrates 1210 4. Finanzen 1210 Finanzwesen. Berechnung der Ausgaben nach dem Nettoprinzip. Da das Finanzreferendum die Mitsprache des Bürgers bei denjenigen Projekten sicherstellen soll, die den Finanzhaushalt stark belasten, er folgt die Ausgabenberechnung im Kanton Appenzell A.Rh. nach dem Nettoprinzip: Beiträge und Subventionen Dritter fallen bei der Be schlussfassung ausser Betracht (vgl. Klaus A. Vallender, Das Finanz referendum im Lichte der Bundesgerichtspraxis, in: Aktuelle Probleme des Staats- und Verwaltungsrechts, Bern 1989, S. 201 f.). RRB 9.7.1991 13
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 1210
1 gennaio 2021·Deutsch·Appenzello Esterno·AR_KG·PDF·80 parole·~1 min·4
Riassunto
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1210 4. Finanzen 1210 Finanzwesen. Berechnung der Ausgaben nach dem Nettoprinzip. Da das Finanzreferendum die Mitsprache des Bürgers bei denjenigen Projekten sicherstellen soll, die den Finanzhaushalt stark belasten, erfolgt die Ausgabenberechnung im Kanton Appenzell A.Rh. nach dem Nettoprinzip: Beiträge und Subventionen Dritter fallen bei der Beschlussfassung ausser Betracht (vgl. Klaus A. Vallender, Das Finanzreferendum im Lichte der Bundesgerichtspraxis, i