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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 22.01.2009 3-RV.2008.121

22 gennaio 2009·Deutsch·Argovia·Spezialverwaltungsgericht Steuern·PDF·200 parole·~1 min·2

Riassunto

Krankheitskosten; Medikamente, Heilmittel (§ 40 lit. i StG) - Abweichend vom aktuellen Merkblatt "Krankheitskosten" sind grundsätzlich auch die Kosten für nicht ärztlich verordnete Medikamente und Heilmittel als Krankheitskosten abziehbar.

Testo integrale

316 Steuerrekursgericht 2009 68 Krankheitskosten; Medikamente, Heilmittel (§ 40 lit. i StG) - Abweichend vom aktuellen Merkblatt "Krankheitskosten" sind grundsätzlich auch die Kosten für nicht ärztlich verordnete Medikamente und Heilmittel als Krankheitskosten abziehbar. 22. Januar 2009 in Sachen J. + D.S., 3-RV.2008.121. 69 Gewinnsteuer; Bürgschaftskommission (§ 68 Abs. 1 lit. b StG) - Die geschäftsmässig begründete Bürgschaftskommission einer juristischen Person an eine nahestehende Person ist gestützt auf Drittmarktverhältnisse, insbesondere gestützt auf bestellte weitere Sicherheiten wie Grundpfand und Verpfändung von Wertschriften, festzusetzen. 24. September 2009 in Sachen D. AG, 3-RV.2007.256. Aus den Erwägungen 2. 2.1. Es ist vorliegend unbestritten, dass H. als Aktionär zu Gunsten der Rekurrentin eine Bürgschaft von CHF 2.35 Mio. leistete. Die Rekurrentin bezahlte dafür an H. eine Bürgschaftskommission von CHF 94'000.00, was 4 % des verbürgten Betrages entspricht. Umstritten ist die geschäftsmässige Begründetheit der Bürgschaftskommission. (…) 4.3.3. Nach dem Wortlaut des Zusammenarbeitsvertrages war die Finanzierung - ohne dass eine zusätzliche Bürgschaft berücksichtigt wurde - an einen Zinssatz von 3.25 % gebunden. Auf diesen Massstab ist daher zur Beurteilung der Angemessenheit der Bürgschaftskommission abzustellen, zumal die Rekurrentin geltend gemacht hat, nur dank der Bürgschaft sei von der Bank X. ein (noch) günstigerer Zinssatz gewährt worden. Eine angemessene Bürgschaftskommission

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