A.X.________ (geb. 1981) führt als selbständigerwerbender Gastwirt das Restaurant Y.________ in Q.________/SO. Seine Ehefrau B.________ (geb. 1981) arbeitet als Kauffrau bei der Firma Z.________ in Bern. In der Steuererklärung 2010 deklarierten die Eheleute ein steuerbares Einkommen von Fr. 13'376.-- betreffend die Staatssteuer bzw. Fr. 13'586.-- betreffend die direkte Bundessteuer. Geltend gemacht wurde dabei - gestützt auf den zusammen mit der Steuererklärung eingereichten Geschäftsabschluss des Gastronomiebetriebs - u.a. ein Verlust des Steuerpflichtigen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 20'001.--. Im Veranlagungsverfahren rechnete die Veranlagungsbehörde Olten-Gösgen u.a. einen Bruttogewinnzuschlag von Fr. 40'000.-- auf
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