Y.________ beantragen mit Eingabe vom 13. April 2012 die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts sowie die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von X.________. Auf die Anordnung eines Schriftenwechsels wurde verzichtet — Juges — Swissrulings
Y.________ beantragen mit Eingabe vom 13. April 2012 die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts sowie die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von X.________. Auf die Anordnung eines Schriftenwechsels wurde verzichtet