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Überführung des Beschwerdeführers 1 in den ordentlichen Strafvollzug hat dieser den vorbehaltlosen Rückzug von Ziffer 1 seines Rechtsbegehrens (betreffend Haftentlassung) erklärt. Dieser Teilgegenstand des hängigen Beschwerdeverfahrens ist infolge (partiellen) Beschwerderückzugs als erledigt am Geschäftsverzeichnis abzuschreiben

1 arrêts·0 Président·5 consultations
7 févr. 11

Strafprozess

1B 411/2010/Ire Cour de droit public/Procédure pénale/Zug·DE·12 min·14
Adm. partielle