Sämtliche Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung sind vorliegend erfüllt. Es handelte sich bei den abgegebenen Vertriebsrechten um eine Leistung der Gesellschaft — Juges — Swissrulings
Sämtliche Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung sind vorliegend erfüllt. Es handelte sich bei den abgegebenen Vertriebsrechten um eine Leistung der Gesellschaft