Noch während des kassationsgerichtlichen Verfahrens hatte die Nebenintervenientin am 1. Februar 2011 beim Obergericht des Kantons Zürich wegen angeblicher Entdeckung neuer Tatsachen die Revision des obergerichtlichen Urteils verlangt. Mit Verfügung vom 2. Mai 2011 wurde das Revisionsverfahren unter Hinweis auf das damals noch hängige Beschwerdeverfahren sistiert. Nach Vorliegen des kassationsgerichtlichen Entscheids wurden die Parteien dazu angehört