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Nachtzeiten durch den Umbau der Schulsportanlage nicht ausgeschlossen werden könne. Er erachtet deshalb die Nachbesserung des Gutachtens als notwendig. Für die Beurteilung der Lärmbelastung würde sich der Beizug des Entwurfs der Vollzugshilfe "Lärm von Sportanlagen" anbieten. Dadurch könnten den im vorhandenen Lärmgutachten beschriebenen Aktivitäten Lärmpegel zugeordnet werden

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31 janv. 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 278/2010/Ire Cour de droit public/Équilibre écologique/Lucerne·DE·32 min·1
Adm. partielle