Nachdem die Eidgenössische Spielbankenkommission (im Folgenden: ESBK) eine Anbieterin des "Super Competition" - die Y.________ GmbH - zunächst erfolglos um Einreichung des Geräts
2C 693/2011/IIe Cour de droit public/Finances publiques & droit fiscal·DE·19 min·11
Rejet partiel
Nachdem die Eidgenössische Spielbankenkommission (im Folgenden: ESBK) eine Anbieterin des "Super Competition" - die Y.________ GmbH - zunächst erfolglos um Einreichung des Geräts — Juges — Swissrulings