Skip to content

Nach Auffassung des BFE handelt es sich bei der streitigen Plangenehmigung um eine Polizeierlaubnis. Gegenstand des Plangenehmigungsverfahrens sei nur das Auflageprojekt. Die Gesuchstellerin habe Anspruch auf Erteilung der Plangenehmigung

1 arrêts·0 Président·2 consultations
14 juil. 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 560/2010/Ire Cour de droit public/Équilibre écologique·DE·26 min·1
Adm. partielle