N. 83 zu Art. 22 RPG). Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer findet Art. 19 RPG deshalb auf die grundstücksinterne Zufahrt zur Einstellhalle keine Anwendung. Dass diese Vorschrift verletzt ist — Juges — Swissrulings
N. 83 zu Art. 22 RPG). Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer findet Art. 19 RPG deshalb auf die grundstücksinterne Zufahrt zur Einstellhalle keine Anwendung. Dass diese Vorschrift verletzt ist