N. 49 zu Art. 272 SchKG). Dass die Rechtsauffassung der Vorinstanz nicht mit derjenigen der Beschwerdeführer oder weiterer Autoren übereinstimmt — Juges — Swissrulings
N. 49 zu Art. 272 SchKG). Dass die Rechtsauffassung der Vorinstanz nicht mit derjenigen der Beschwerdeführer oder weiterer Autoren übereinstimmt