N. 32 zu Art. 712h ZGB). Namentlich mit Rücksicht auf die festgestellte Dauer der Gebrauchsüberlassung darf das Risiko des beschenkten Kindes — Juges — Swissrulings
N. 32 zu Art. 712h ZGB). Namentlich mit Rücksicht auf die festgestellte Dauer der Gebrauchsüberlassung darf das Risiko des beschenkten Kindes