N. 14 zu Art. 58 MSchG). Entgegen der Ansicht der Vorinstanz kann nämlich die Nichtigkeit einer Marke mit einer (negativen) Feststellungsklage i.S. von Art. 52 MSchG geltend gemacht werden — Juges — Swissrulings
N. 14 zu Art. 58 MSchG). Entgegen der Ansicht der Vorinstanz kann nämlich die Nichtigkeit einer Marke mit einer (negativen) Feststellungsklage i.S. von Art. 52 MSchG geltend gemacht werden