Mitteilungen an die Bezirksschreiberei bzw. an das Grundbuchamt sowie an den damaligen Rechtsvertreter der Erbengemeinschaft rechtzeitig ausgeübt hat (act. 98 f. der bezirksgerichtlichen Akten mit Hinweis auf Klage-Beilagen Nrn. 7-9) — Juges — Swissrulings
Mitteilungen an die Bezirksschreiberei bzw. an das Grundbuchamt sowie an den damaligen Rechtsvertreter der Erbengemeinschaft rechtzeitig ausgeübt hat (act. 98 f. der bezirksgerichtlichen Akten mit Hinweis auf Klage-Beilagen Nrn. 7-9)